2026 Energie Uster Informationen

Im Januar aktuell

Das Energieumfeld verändert sich – gesetzlich, technisch und im Alltag. In diesem Newsletter zeigen wir, was das neue Energiegesetz konkret für Uster bedeutet und welche gesetzlichen Vorgaben bereits umgesetzt sind, wie sich die Rücklieferung von Solarstrom künftig regelt, welche Rolle Photovoltaik in der Energiezukunft spielt und wie Sie Ihren Stromverbrauch optimieren können. Lesen Sie weiter für die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Das Wichtigste fürs 2026
Was ändert sich für Uster, für die eigenen vier Wände und für die Stromrechnung? Wir nehmen das neue Energiegesetz unter die Lupe, sortieren Fakten und zeigen ganz konkret die Auswirkungen im Alltag auf.

Die Ziele auf einen Blick

  1. Stärkung Versorgungssicherheit

  2. Ausbau erneuerbarer Energien

  3. Verbesserung Energieeffizienz

  4. Integration dezentraler Energiequellen

  5. Förderung Innovation

Am 9. Juni 2024 stimmte das Schweizer Volk in allen Kantonen deutlich zu: Das neue Bundes­gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist angenommen. Es stärkt die Versorgungssicherheit, richtet die Energie­versorgung konsequent auf das Ziel Netto-Null bis 2050 aus und fördert Innovation sowie Energieeffizienz im Verbrauch. Das Gesetz beschleunigt den Ausbau erneuerbarer Energien – aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse – und definiert klare Ziele für Energie­re­serven, die Winterversorgung und die Einbindung dezentraler Quellen ins Stromnetz.


Mehr Solarstrom für Uster

Der Bundesrat setzte die neuen Bestimmungen in zwei Etappen um. Das erste Paket trat 2025 in Kraft und brachte neue Regeln zur Steigerung der Energieeffizienz – insbesondere, um den Winterstromverbrauch zu senken. Neu können Anschlussleitungen auch für Solarstrom genutzt werden. Davon profitiert auch Energie Uster: Dank dieser Anpassung baute das Unter­nehmen das Angebot solar share weiter aus. Mit solar share+ verkaufen bereits mehrere PV-Anlagen Besitzer*innen in Uster ihren über­schüssigen Solarstrom direkt an ihre Nachbar*innen.

Bis heute gibt es 115 «solar share»-Projekte mit über 1400 Teilnehmenden – ein starkes Zeichen für gemeinschaftliche Energienutzung in der Region.


Vorgaben bereits umgesetzt

Viele Vorgaben des neuen Energiegesetzes setzt Energie Uster bereits um – und das seit einigen Jahren.

  •  Strukturierte Energiebeschaffung: Energie Uster kauft Strom gestaffelt über mehrere Jahre hinweg ein, um Preisschwankungen am Markt abzufedern.
  • 100 Prozent erneuerbare Grundversorgung: Das Standardprodukt aquasol liefert vollständig erneuerbaren Strom aus der Schweiz.
  • Lokale Energie für lokale Kund*innen: Der grösste Teil der eingespeisten Energie aus Usterer Photovoltaikanlagen fliesst als Solarstrom in die Grundversorgung ein.

Zusätzlich ab 2026:
neue Regeln für die Energiewende


Vergütung von Solarstrom

Bis 2025 richtete sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach den Energiebeschaffungskosten von Energie Uster. Mit dem neuen Stromgesetz gilt nun ein einheitlicher Markt­mechanismus: Der Preis orientiert sich am vierteljährlich gemittelten Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) nach jedem Quartal festlegt.

Die Entwicklung zeigt klar: Im Winter liegt der Referenzmarktpreis (RMP) höher als im Sommer. Das stärkt den Anreiz, Solarenergie auch in den kälteren Monaten optimal zu produzieren.

Um Produzent*innen vor zu tiefen Marktpreisen zu schützen, führt das neue Gesetz Minimalvergütungen für Solaranlagen bis 150 kW Leistung ein. Sie sollen sicherstellen, dass sich kleinere Solaranlagen auch bei langfristig niedrigen Markt­preisen über ihre Lebensdauer amortisieren.

Für kleine Anlagen bis 30 kW gilt ein Minimalpreis von 6 Rp./kWh. Mit zunehmender Anlagen­grösse bis 150 kW Leistung sinkt dieser Wert. Energie Uster vergütet zusätzlich die Herkunftsnachweise im Jahr 2026 mit 2.76 Rp./kWh. Aktuell prüft das Unternehmen zudem Alternativen wie ein Festpreisangebot mit fixierten Preisen, unabhängig vom Markt.

Neue Vergütung für Solarstrom ab 2026

Ab 2026 ändert sich die Vergütung für Solarstrom, der ins Netz zurückgeliefert wird. Neu gilt standardmässig ein vierteljährlich gemittelter Marktpreis, ergänzt durch gesetzliche Minimalvergütungen. Alternativ können sich PV-Produzenten im Verteilnetz der Energie Uster bis Ende Januar für einen Festpreis von Energie Uster entscheiden, welcher im Jahr 2026 gültig ist. Wir erklären, wie die Regelung funktioniert und was sie für Betreiber*innen von PV-Anlagen bedeutet.

Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen

Standardmässig vergütet Energie Uster AG ab dem 1.1.2026 die Rücklieferung von Solarenergie zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Referenz-Marktpreis) gemäss Art. 15 Abs. 1bis des Energiegesetzes (EnG) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 der Energieverordnung (EnV).

Der Referenz-Marktpreis wird im Nachhinein durch das Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt und publiziert. Zusätzlich gelten für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW die Minimalvergütungen gemäss Art. 12 Abs. 1 bis EnV. Diese hängen von der Anlagengrösse und dem Vorliegen von Eigenverbrauch ab. Die anlagenspezifische Minimalvergütung ist anwendbar, falls der Referenz-Marktpreis tiefer als die anlagenspezifische Minimalvergütung ist:

Mindestvergütung für Energie aus PV-Anlagen
Anlagenleistung Mindestvergütung exkl. MWSt (Rp./kWh) Formel für Berechnung
Unter 30 kWp Alle 6.00 Rp./kWh
30 bis unter 150 kWp Mit Eigenverbrauch 1.20 bis 6.00 Rp./kWh (30 kWp * 6.00 Rp./kWh) / Anlagenleistung in kWp
30 bis unter 150 kWp Ohne Eigenverbrauch 6.20 Rp./kWh
Ab 150 kWp Alle
Höhe der Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN)

Bei entsprechender Vereinbarung vergütet Energie Uster AG im Jahr 2026 höchstens 2.76 Rp./kWh für die HKN von PV-Anlagen im Versorgungsgebiet. Der Preis der HKN-Vergütung wird reduziert, wenn die Vergütung der Energie und der HKN zusammen die anlagenspezifischen, anrechenbaren Kosten übersteigt. Wenn die Vergütung der Energie die anlagenspezifische anrechenbaren Kosten übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf die HKN-Vergütung und es wird der Referenzmarktpreis vergütet.

Für PV-Anlagen gelten folgende Anrechenbarkeitsgrenzen:

  • Anlagen mit Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 10.96 Rp./kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch ab 100 kW: 7.20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 8.20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 100 kW: 5.40 Rp./kWh
Angebot Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen

Mit diesem Angebot «Festpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen» bietet die Energie Uster AG PV-Produzenten, die PV-Strom in das Versorgungsnetz der Energie Uster AG einspeisen, einen jährlichen Festpreis für die gemeinsame Abnahme der Elektrizität aus PV-Anlagen und der HKN an, sofern sie die in diesem Angebot aufgeführten Bedingungen erfüllen.

Dieser Festpreis liegt höher als die Minimalvergütungen gemäss Art. 12 Abs. 1bis EnV. Je nach Entwicklung der Preise am Energiemarkt kann der BFE-Referenzmarktpreis jedoch auch höher ausfallen als der jährliche Festpreis.

Der Festpreis für Energie und HKN beträgt im Jahr 2026
Für Anlagen mit einer Gesamtleistung < 100kWp exkl. MWSt inkl. 8.1% MWSt
Winterhalbjahr
Jan – März, Okt – Dez
10.96 Rp./kWh 11.85 Rp./kWh
Sommerhalbjahr
April – Sept
10.52 Rp./kWh 11.37 Rp./kWh
Der Festpreis für Energie und HKN beträgt im Jahr 2026
Für Anlagen mit einer Gesamtleistung >= 100 kWp bis 500 kWp exkl. MWSt inkl. 8.1% MWSt
Winterhalbjahr
Jan – März, Okt – Dez
7.20 Rp./kWh 7.78 Rp./kWh
Sommerhalbjahr
April – Sep
7.20 Rp./kWh 7.78 Rp./kWh

Energie Uster AG teilt die Anlagen entsprechend der Anlagenleistung ein.

Mit der Akzeptanz des Angebots verpflichtet sich der Anlagenbesitzer:

  • die gesamte von ihm eingespeiste Energie bis zur Kündigung dieser Vereinbarung an Energie Uster AG zum vorgenannten Festpreis zu verkaufen;
  • während der Dauer dieser Vereinbarung auf die Nutzung der Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch und den Beitritt zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu verzichten.
    (Anmerkung: Eigenverbrauch unter Nutzung der Hausinstallationen und Leitungen hinter dem Hausanschluss (HAK) ist weiterhin möglich)
  • die externe Energie für sich und sämtliche Teilnehmer des Eigenverbrauchs während der Dauer dieser Vereinbarung ausschliesslich von Energie Uster AG zu beziehen.

Energie Uster AG kann die Preise und die Bedingungen anschliessend jährlich per 1. Januar anpassen. Eine Anpassung für das Folgejahr wird bis am 31. Dezember auf www.energieuster.ch publiziert. Die Herkunftsnachweise (HKN) werden ebenfalls übernommen und sind in der vorgenannten Vergütung eingerechnet.

Für das Jahr 2026 muss die Akzeptanz bis spätestens am 31. Januar 2025 erfolgen.

Bestellung «Fixpreis für Energierücklieferung aus PV-Anlagen

Diese Vereinbarung gilt für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 und verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr, bis längstens am 31. Dezember 2035. Sowohl Energie Uster AG als auch der Produzent können diese Vereinbarung jährlich jeweils bis spätestens 31. Oktober per 31. Dezember schriftlich kündigen.

Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB-E für die Lieferung elektrischer Energie, Netznutzung und Netzanschluss der Energie Uster AG, in der jeweils gültigen auf www.energieuster.ch publizierten Form.

Solarstrom einspeisen – neu geregelt

Ab 2026 gilt schweizweit eine neue Regelung zur Einspeisung von Solarstrom, welche auch für das Stromnetz der Energie Uster gültig ist. Sie hilft, das Stromnetz zu entlasten und schafft Kapazität für zusätzliche Solaranlagen. Wir zeigen, was sich ändert und warum diese Anpassung den weiteren Ausbau von Solaranlagen sogar unterstützt.

Gesetzliche Regelung zur Solarstromeinspeisung

Energieversorger – darunter auch Energie Uster AG – führen ab 2026 die neue schweizweite Regelung zur Solarstromeinspeisung ein. Mit dieser Massnahme werden Mittagsspitzen reduziert, das Netz entlastet und Platz für tausende zusätzliche Solaranlagen geschaffen – bei minimalen Ertragseinbussen für die Betreiber*innen.

Der Ausbau der Solarenergie hat in den letzten Jahren erfreulicherweise massiv an Fahrt aufgenommen. 2024 wuchs der Anteil von Solarstrom am Schweizer Gesamtverbrauch auf 10 Prozent, und für 2025 werden 14 Prozent prognostiziert. Diese Entwicklung ist positiv und notwendig, damit die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele bis 2050 erreicht.

Der rasche Zubau stellt die Stromnetze jedoch vor Herausforderungen, so auch in Uster. Vor allem an sonnigen Tagen entstehen zur Mittagszeit Belastungsspitzen, wenn alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen. Diese beanspruchen das Netz stark. Weil die Netzinfrastruktur auf die maximale Leistung ausgelegt sein muss, führen diese Spitzen zu höheren Netzkosten. Diese Kosten müssen alle Kund*innen mittragen.

Stromgesetz bietet Lösungen

Damit der Solarausbau weitergehen kann und die Kosten nicht explodieren, braucht es rasch umsetzbare Lösungen, die das Netz entlasten. Das neue Stromgesetz, dem die Stimmbevölkerung 2024 mit rund 70 Prozent zugestimmt hat, schafft dafür die Grundlage. Eine zentrale gesetzliche Massnahme ist die neue Regelung zur Solarstromeinspeisung, die auch die Energie Uster AG per 1. Januar 2026 einführt.

Solaranlagen müssen ab dem 1. Januar 2026 so geplant und in Betrieb genommen werden, dass maximal 70 Prozent der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Die Vorgabe gilt auch, wenn bei einer bestehenden Anlage ein neuer Wechselrichter installiert wird. Diese Begrenzung kann entweder am Wechselrichter eingestellt oder im Energiemanagementsystem (EMS) konfiguriert werden. Die Regelung wird in den kommenden Jahren bei den allermeisten Energieversorgern – so auch bei Energie Uster AG mit einer Übergangsphase – auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet. Die Art und Weise der Umsetzung und der Zeitplan für bestehende Solaranlagen werden den jeweiligen Anlagebesitzer*innen separat mitgeteilt.

Mehr Platz im Netz

Die Vorteile für die Energiewende und das Netz sind erheblich: Die Massnahme reduziert die Leistungsspitzen und entlastet damit das Netz. Das Netz muss somit nicht auf diese Leistungsspitzen ausgelegt werden, die zu Zeiten auftreten, wenn zu viel Energie im System ist. Zudem wird Kapazität für zusätzliche Solaranlagen geschaffen. Die einzelne Solaranlage ist davon kaum betroffen, weil sie bei einer reduzierten Einspeiseleistung von 70 Prozent maximal 3 Prozent ihres Jahresertrags einbüsst. Für die meisten Anlagen wird der Verlust allerdings deutlich tiefer liegen. Die Einbusse muss gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden.

Die meisten Anlagebesitzer*innen verbrauchen die selbst produzierte Energie bereits lokal. Nun werden die Solaranlagenbesitzer*innen animiert, mit geeigneten Massnahmen wie dem Einsatz eines Energiemanagementsystems, durch flexible Verbraucher (Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation) oder Batteriespeicher noch mehr Energie lokal zu verbrauchen.

Die Regelung entspricht der neuen Branchenempfehlung «Regelung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche erarbeitet und wird von allen relevanten Verbänden – darunter auch Swissolar – mitgetragen und unterstützt.

Photovoltaik und Strom-verbrauch im Vergleich

Wie funktioniert eine PV-Anlage? Lohnt sie sich? Was ist bei Mehrfamilienhäusern zu beachten? Und wie baut man überhaupt eine PV-Anlage? In unserem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Photovoltaik und zeigen mit dem Solarrechner, welches Potenzial Ihr Gebäude hat.

PV-Anlagen und Solarrechner

Wie funktionieren Photovoltaik-Anlagen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Der Ausbau der Fotovoltaik spielt bei den Energieperspektiven 2050+ mit dem Ziel Netto-Null eine wichtige Rolle: Fotovoltaik soll dann nach der Wasserkraft die grösse Energiequelle der Schweiz darstellen. Wenn Sie sich überlegen, eine eigene PV-Anlage zu bauen, beantworten wir in diesem Ratgeber einige Fragen dazu.

Welche Typen von Solaranlagen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Sonnenenergie zu nutzen.

  • ­In Solarthermie-Anlagen wird direkt warmes Wasser produziert, das für Warmwasser oder auch zur Unterstützung der Heizung genutzt werden kannn.
  • In Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wird das Sonnenlicht genutzt, um in Solarzellen elektrische Energie zu produzieren. Der Strom kann dann selber genutzt werden (Eigenverbrauch) oder bei einem Überschuss ins Netz zurückgespiesen werden (Rücklieferung).
  • Da der produzierte Strom für breitere Anwendungen genutzt werden kann (z.B. Haushalt, E-Mobilität, Heizen mit einer Wärmepumpe oder Rücklieferung) und da der Wirkungsgrad der PV-Module gestiegen ist, werden heute mehr PV- als Solarthermie-Anlagen gebaut.
  • PV-Anlagen können entweder auf ein bestehendes Dach aufgebaut werden (Aufdach-Anlage) oder in die Dachfläche/Ziegel integriert werden (Indach-Anlage).
Wie funktioniert eine PV-Anlage?

In den Solarzellen wird mit dem Sonnenlicht elektrische Energie produziert. Mehrere Solarzellen werden zu Solarmodulen zusammengefasst. Der Gleichstrom der Solarmodule wird mit Hilfe von einem Wechselrichter auf Wechselstrom transformiert und kann dann selber genutzt werden (Eigenverbrauch) oder bei einem Überschuss ins Netz zurückgespiesen werden (Rücklieferung).

Lohnt sich eine PV-Anlage?

Die Rentabilität einer PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Kosten: für die Installation und den Betrieb der Anlage.
  • Produzierte Energiemenge: Abhängig vom Standort der Anlage, der Ausrichtung und Grösse der Fläche und dem Wirkungsgrad der verwendeten Module. Die produzierte Enegiemenge teilt sich auf in Eigenverbrauch und Rücklieferung.
    ­ Anteil Eigenverbrauch: Wird die Solaranergie zu einem grossen Anteil selber verbraucht, können damit die Stromkosten und damit die Amortisationszeit der Anlage reduziert werden. Der Eigenverbrauch und die Strompreise sind für die Wirtschaftlichkeit oft entscheidend.
  • Anteil Rücklieferung: Die restliche prodzierte Energie, die nicht selber verbraucht werden kann, wird ins Netz eingespiesen und durch Energie Uster vergütet. Bei einer entsprechenden Vereinbarung, werden für die Rücklieferung auch Herkunftsnachweise (HKN) vergütet.
  • Mit unserem Solarrechner können Sie das Potenzial einer eigenen PV-Anlage berechnen: Simulieren Sie mit wenigen Mausklicks die Produktion, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlage. Die Berechnung erfolgt auf Basis von lokalen Energiepreisen, Einstrahlungsdaten sowie einem typischen Verbrauchsprofil für Ihr Haus über die nächsten 25 Jahre.
    Den Link zu unserem Soalrechner finden Sie unter Solar / Solarrechner.
Was gilt es in einem Mehrfamilienhaus zu beachten?

Auch in einem Mehrfamilienhaus hängt die Wirtschaftlichkeit stark vom Eigenverbrauch ab. Mit unserer Eigenverbrauchslösung solar share können die Bewohner vom Solarstrom profitieren und es kann ein hoher Eigenverbrauch erzielt werden.